Für jede Herausforderung die richtigen Spezialisten

Die SGK hat Zugriff auf einen riesigen Wissenspool. Hier werden nicht nur seit Jahrzehnten Erfahrungen gesammelt, sondern es gibt einen sehr breiten Fächer von Spezialisten. Angelernte Kräfte ohne fundierte Ausbildung oder Studium erfüllen nicht den Anspruch der SGK.

Ein kurzer, sicher nicht vollständiger Auszug aus den Qualifikationsstufen:

Bankkaufmann/frau, Bankfachwirt/in, Bankbetriebswirt/in, Wirtschaftsjurist/in, Absolventen der Fachanwaltslehrgänge zum Fachanwalt für Insolvenzrecht und zum Fachanwalt für Erbrecht und verschiedene weitere Qualifikationen mehr.

Aufgrund unserer Zugehörigkeit zur Sparkassenorganisation, sind wir bei sehr vielen Amtsgerichten berechtigt, Sparkassen in Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren zu vertreten. Wir benötigen daher nur selten anwaltliche Vertretung. Das spart erheblich Kosten bei unseren Auftraggebern.

Sollte eine Vertretung oder besondere juristische Betrachtung notwendig sein, so verfügen wir über spezialisierte Vertragsanwälte.

Selbst Auslandsvollstreckungen können begleitet werden.

Bei der Vermarktung von Immobilien haben wir Zugriff auf ein bundesweites Maklernetz, bei Mobilien unterstützen uns Vermarktungsbüros – in beiden Fällen mit außergewöhnlich guten Ergebnissen.

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