Wenn der Kreditnehmer enger begleitet werden soll.

Die Intensivkundenbetreuung ist ebenso wie die Sanierung nicht zwangsläufig der Abwicklung vorgeschaltet, sie ist vielmehr fakultativ und vom jeweiligen Engagement abhängig.

In dieser Phase wird die Unternehmersituation mit aktuell beschafften Informationen gewürdigt. Der Auftraggeber kann seine vorgeschlagene Handlungsstrategie mit den Empfehlungen der SGK abgleichen.

Controlling der Mandatsentwicklung auf Basis einer abgestimmten Konzeption erfolgt sehr zeitnah mit Handlungsempfehlungen bei Planabweichungen.

Vorschläge zur Einleitung von Gegenmaßnahmen können ebenso erwartet werden, wie eine Analyse der wirtschaftlichen Unterlagen.

Das wirtschaftliche Risiko wird klarer und belastbar.

Die Intensivkundenbetreuung endet, sobald sich der Auftraggeber hierfür z.B. durch Rückgabe in den Markt oder Überleitung in ein weiteres Segment entscheidet, bei beantragten Insolvenzverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen von Dritter Seite in gestellte Sicherheiten.

Ein Reporting erfolgt anlassbezogen und quartalsweise.

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