Avalmanagement – erst prüfen, dann zahlen

Die grundlegende Avalbearbeitung erfolgt innerhalb der SGK. Wir überwachen die Rückgabe der Avalurkunden bei Nichtinanspruchnahme oder Fristablauf und managen auch die berechtigte Ziehung des Avals. In jedem Fall werden wir versuchen, eine Bardeckung oder zusätzliche Besicherung der Eventualforderung zu beschaffen, um für den Fall der Inanspruchnahme das Ausfallrisiko für die Sparkasse zu reduzieren.

Bei Verdacht einer unberechtigten Inanspruchnahme aus einem Aval empfiehlt es sich, die Zahlungsverpflichtung in rechtlicher und ausführungstechnischer Hinsicht überprüfen zu lassen.

Dazu ist die Hinzuziehung entsprechender Spezialisten notwendig, die von einem Kreditinstitut normalerweise nicht vorgehalten werden.

Über unseren Kooperations-
partner BMS Bond Management Support GmbH & Co. KG kann eine Beauftragung
zur Reduzierung des Avalrisikos arrangiert werden.

Lediglich auf den Betrag der ersparten Inanspruchnahme ist ein prozentuales Erfolgshonorar zu entrichten.

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